Transparenzregister
Am 1. Oktober 2026 tritt das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft, welches Unternehmen wie eine AG oder GmbH verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten (Eigentümer) im neu geschaffenen Transparenzregister offenzulegen.
Wir gehen davon aus, dass auch Ihr Unternehmen verpflichtet ist, die wirtschaftlich berechtigten Personen am Unternehmen dem Transparenzregister zu melden und die Angaben bei Änderungen zu aktualisieren.
Für die Meldung an das Transparenzregister müssen Sie sich auf der Plattform
EasyGov.swiss – Der Online-Schalter für Unternehmen mit Ihrem Login anmelden oder sich für ein solches registrieren, was Sie möglichst bald machen sollten. Ab dem 1. Oktober 2026 (respektive bereits vorher während der Pilotphase) können Sie die Meldung an das Transparenzregister erstellen und einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Meldung innerhalb gewisser gesetzlicher Fristen erfolgen muss (Art. 51 ff. TJPG).
Sie können die Meldung selbst vornehmen. Im beigefügten Merkblatt des Bundesamtes für Justiz finden Sie die wichtigsten Informationen zum Vorgehen, zu den gesetzlichen Grundlagen sowie Hinweise zur Registrierung und Meldung. Ebenfalls erhalten Sie wichtige neue Gesetzesbestimmungen.
Wichtig ist, dass der Verwaltungsrat resp. die Geschäftsführung verantwortlich für die korrekte und termingerechte Meldung ist. Für Fragen rund um das Transparenzregister und die Meldepflichten von wirtschaftlich berechtigten Personen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.