Jahreswechsel 2025
3. Februar 2025
Reform AHV21
- Das Referenzalter der Frauen wird per 01.01.25 erstmals um 3 Monate erhöht, als erste betroffen sind Frauen mit Jahrgang 1961
Änderungen 1. Säule/AHV-Renten
- Minimale AHV-Rente pro Monat CHF 1’260
- Maximale AHV-Rente pro Monat CHF 2’520
- AHV-Freibetrag pro Jahr CHF 2’500
BVG 2. Säule – Anpassung Grenzbeträge
- Mindestjahreslohn CHF 22’680
- Koordinationsabzug CHF 26’460
- Minimaler koordinierter BVG-Lohn CHF 3’780
- Maximaler koordinierter BVG-Lohn CHF 64’260
Maximalbeträge 3. Säule
- Maximalbetrag Säule 3a CHF 7’258 mit Anschluss Vorsorgeeinrichtung
- Maximalbetrag Säule 3a CHF 36’288 ohne Anschluss Vorsorgeeinrichtung
Rückwirkende Einzahlungen in die 3. Säule
- Werden ab 01.01.2025 nicht die jährlichen Maximalbeträge in die Säule 3a eingezahlt, können diese in den Folgejahren nachgeholt werden.
SchKG-Revision
- Ab dem 1.1.2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. AHV-/Suva-Beiträge) von Verwaltungseinrichtungen gegenüber im Handelsregister eingetragenen Firmen auf dem Konkursweg betrieben.
Änderung Saldosteuersätze MWST
- Ab 1. Januar 2025 können neu mehr als die bisher zulässigen zwei Saldosteuersätze angewendet werden. Der Anteil am Gesamtumsatz der Tätigkeit muss jedoch mehr als 10% betragen.
Ausblick
- 13. AHV-Rente soll ab 2026 ausbezahlt werden.
- Kantonale Steuergesetzesrevision inkl. Entlastungsmassnahmen (Erhöhung Abzüge etc.)
