Jahreswechsel 2025

Reform AHV21

  • Das Referenzalter der Frauen wird per 01.01.25 erstmals um 3 Monate erhöht, als erste betroffen sind Frauen mit Jahrgang 1961

Änderungen 1. Säule/AHV-Renten

  • Minimale AHV-Rente pro Monat CHF 1’260
  • Maximale AHV-Rente pro Monat CHF 2’520
  • AHV-Freibetrag pro Jahr CHF 2’500

BVG 2. Säule – Anpassung Grenzbeträge

  • Mindestjahreslohn CHF 22’680
  • Koordinationsabzug CHF 26’460 
  • Minimaler koordinierter BVG-Lohn CHF 3’780
  • Maximaler koordinierter BVG-Lohn CHF 64’260 

Maximalbeträge 3. Säule

  • Maximalbetrag Säule 3a CHF 7’258 mit Anschluss Vorsorgeeinrichtung
  • Maximalbetrag Säule 3a CHF 36’288 ohne Anschluss Vorsorgeeinrichtung

Rückwirkende Einzahlungen in die 3. Säule

  • Werden ab 01.01.2025 nicht die jährlichen Maximalbeträge in die Säule 3a eingezahlt, können diese in den Folgejahren nachgeholt werden.

SchKG-Revision

  • Ab dem 1.1.2025 werden öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. AHV-/Suva-Beiträge) von Verwaltungseinrichtungen gegenüber im Handelsregister eingetragenen Firmen auf dem Konkursweg betrieben.

Änderung Saldosteuersätze MWST

  • Ab 1. Januar 2025 können neu mehr als die bisher zulässigen zwei Saldosteuersätze angewendet werden. Der Anteil am Gesamtumsatz der Tätigkeit muss jedoch mehr als 10% betragen.

Ausblick

  • 13. AHV-Rente soll ab 2026 ausbezahlt werden.
  • Kantonale Steuergesetzesrevision inkl. Entlastungsmassnahmen (Erhöhung Abzüge etc.)
Jahreswechsel 2025