Jahreswechsel 2024
20. Dezember 2023
1) Reform AHV21
- Referenzalter der Frauen wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht.
- Mit Inkrafttreten am 01.01.2024 steigt das Referenzalter der Frauen am 01.01.2025 erstmals um drei Monate, als erste betroffen sind Frauen mit Jahrgang 1961.
- Übergangsjahrgänge 1961 bis 1969 erhalten Rentenzuschläge / tiefere Kürzungssätze bei Vorbezug.
- Bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter: Möglichkeit Verzicht des Freibetrages von CHF 1’400/Monat. Verzicht muss vor 1. Lohnzahlung gemeldet werden.
2) BVG 2. Säule – unveränderte Grenzbeträge
- Mindestjahreslohn: CHF 22’050
- Koordinationsabzug: CHF 25’725
- Minimal koordinierter BVG Lohn: CHF 3’675
- Maximal koordinierter BVG Lohn: CHF 62’475
3) Maximalbeiträge 3. Säule (bleiben unverändert)
- Maximalbetrag Säule 3a mit Zugehörigkeit Vorsorgeeinrichtung:
CHF 7’056 - Maximalbetrag Säule 3a ohne Zugehörigkeit Vorsorgeeinrichtung:
CHF 35’280
4) Erwerbsersatzentschädigung (EO)
Zahlungen im Todesfall eines Elternteils während Bezug Mutter- & Vaterschaftsentschädigung:
- Entschädigung für hinterbliebene Mütter: 14 zusätzliche Taggelder
- Entschädigung für hinterbliebene Väter: 98 zusätzliche Taggelder
5) Anpassung der MWST-Sätze per 01.01.2024
- Normalsatz: 8.1 % (alt 7.7 %)
- Reduzierter Satz: 2.6 % (alt 2.5 %)
- Sondersatz Beherbergung: 3.8 % (alt 3.7 %)
6) Ausblick
Reform der beruflichen Vorsorge zur Stärkung der 2. Säule:
- Senkung des Umwandlungssatzes
- Verstärkung Sparprozess
- Rentenzuschlag für Übergangsgeneration
- Eidgenössische Abstimmung 2024