Mehrwertsteuer 2024 im Überblick

Neuerungen der Mehrwertsteuer per 01.01.2024:

Bingisser Treuhand AG

Die Saldosteuersätze werden erhöht: Steuersätze ab 1.1.2024

Besteht Handlungsbedarf?

  • Anpassung der Steuersätze (Buchhaltung, Preislisten, Webseiten, Kassa, Offerten, Rechnungen, weitere Programme etc.)
  • Abgrenzung der neuen und alten Steuersätze bei der Rechnungsstellung und der MWST-Abrechnung
  • Überprüfung bestehender Verträge, Vereinbarungen, Lizenzen und Daueraufträge

Abgrenzung alte/neue Steuersätze bei der Rechnungsstellung

Bei der Rechnungsstellung empfiehlt es sich, langfristige Aufträge per Ende 2023 in Teilrechnungen abzugrenzen und zu fakturieren. Insbesondere im Baugewerbe sollten alle angefangenen Aufträge per 31.12.2023 mittels Teilrechnung und altem Steuersatz abgerechnet werden. Ist dies nicht möglich, dann sollten die angefangenen Arbeiten per 31.12.2023 in Listen detailliert abgegrenzt werden. In diesen Listen sind die angefangenen Leistungen nach Art, Gegenstand, Umfang und Zeitpunkt (bzw. Zeitraum) detailliert aufzuführen. So können diese Leistungen bei der Rechnungsstellung im Jahr 2024 noch mit den alten Steuersätzen abgerechnet werden. Andernfalls muss der höhere Steuersatz in Rechnung gestellt werden.

Abrechnung periodische Leistungen

Bei Leistungen oder Verträgen, die über den Zeitpunkt der MWST-Steuersatzerhöhung (Jahreswechsel 2023/24) hinausgehen, ist das Entgelt pro rata temporis auf den alten und neuen Steuersatz aufzuteilen.

Individuelle und persönliche Beratung

Haben Sie Fragen zu den erwähnten Anpassungen fürs neue Jahr? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 055 418 08 08 oder Ihre Nachricht an info@bingisser.ch.